Ob innerhalb Europas, in den USA oder in Asien – überall finden sich vielversprechende Aktiengesellschaften, in die investiert werden kann. Nicht zu unterschätzen sind allerdings die anfallenden Steuerzahlungen. Denn die Dividenden sind mit einer sogenannten Quellsteuer versehen.
Was versteht man unter einer Quellensteuer?
Besitzt man ausländische Aktien oder hat Geld in einen Fonds investiert, in dem sich ausländische Aktien befinden, so wird man mitunter nachstehende Formulierung kennen, die in der jährlichen Steuerbescheinigung der Bank aufscheint: Hier geht es um „anrechenbare“ wie auch „angerechnete“ ausländische Quellensteuern, die der Sparer dann in der Steuererklärung eintragen soll.
Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden oder auch auf Zinsen, die der ausländische Investor dem Quellenstaat bezahlen muss. Investiert beispielsweise ein deutscher Anleger in einen amerikanischen Konzern und erhält eine Dividende, so wird die Steuer vom Quellenstaat (USA) einbehalten. Der Deutsche, der ja aus Sicht der Amerikaner Ausländer ist, muss auch dann eine Quellensteuer zahlen, wenn er in einen Fonds investiert hat, in dem sich amerikanische Aktien befinden.
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Worauf Anleger achten müssen
Der Quellensteuersatz auf Kapitalerträge wird von jedem Quellenstaat selbst festgelegt. Das heißt, dieser Prozentsatz wird zu Beginn vom Quellenstaat einbehalten.
Es gibt auch Länder, die auf die Kapitalertragssteuer für ausländische Anleger verzichten – dazu gehören etwa Brasilien oder das Vereinigte Königreich. China verlangt eine Quellensteuer in der Höhe von 10 Prozent, in Japan und Russland liegt die Steuer bei 15 Prozent. In den USA, Frankreich und Schweden liegt man bei 30 Prozent – in der Schweiz beträgt die Quellensteuer 35 Prozent.
Investiert ein Deutscher in eine US Aktiengesellschaft und erhält eine Dividende in der Höhe von 100 Euro, so werden zunächst nur 70 Euro gutgeschrieben.
Der Investor hat jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil der einbehaltenen Steuer zurückzuholen. Das ist dann möglich, wenn zwischen dem Quellenstaat und dem Land des Investoren ein Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA) besteht. In diesem Fall haben sich die Finanzbehörden auf einen maximalen Steuersatz geeignet. Dieser liegt in der Regel bei 15 Prozent und ist somit oft wesentlich niedriger als der vorgegebene Quellensteuersatz. Auch Österreich hat derartige Abkommen geschlossen.
Hält man etwa US Aktien, die – wie bereits erwähnt – eine Dividende von 100 Euro bringen, so würden dem Anleger 70 Euro bleiben. Jedoch sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland vor, dass der deutsche Anleger nur einen Steuersatz von 15 Prozent bezahlen muss – das heißt, die Dividende steigt von 70 Euro auf 85 Euro.
Sehr wohl kann es auch einmal vorkommen, dass ein Anleger einer ausländischen Einzelaktie die Dividende inklusive der Erstattung ausbezahlt bekommt. So etwa, wenn es sich um Aktien aus den USA handelt. Ist das nicht der Fall, muss die Erstattung beantragt werden. Das heißt: Das passende Formular des Finanzamtes ist dafür auszufüllen – die Behörde leitet die Information dann direkt an den Quellenstaat weiter.
Nun kann es, abhängig vom Land, unterschiedlich lange dauern, bis man eine Erstattung gutgeschrieben bekommen. Österreich und Schweiz erstatten die Beträge innerhalb von wenigen Wochen. Handelt es sich um italienische Aktien, so kann es allerdings mitunter sogar Jahre dauern.
Der Teil der Quellensteuer, der nicht erstattet wird, kann übrigens auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden.
Wie man steuerlich schwierige Länder handhabt
Immer wieder entscheiden sich Anleger gegen ausländische Aktien, weil der Aufwand der Erstattung mitunter zu hoch wäre – vor allem dann, wenn es sich um eine italienische Aktiengesellschaft handelt. Möchte man dennoch in eine Aktiengesellschaft investieren, die sich jedoch in einem steuerlich schwierigen Land befindet, so hilft nachstehender Trick: Die Aktien werden vor dem Dividendenstichtag verkauft und erst dann wieder in das Depot geholt, nachdem die Dividenden ausgeschüttet wurden – statt die Dividende also zu vereinnahmen, kauft man die um den Dividendenabschlag bereinigte Aktie somit wieder billiger zurück. Die Frage, ob sich dieses Manöver am Ende aber wirklich lohnt, muss sich aber jeder Anleger im Einzelfall ansehen.